05.07.2010
Presseerklärung des Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Auch Landesdatenschutzbeauftragter Lepper ist für einen Stopp von Elena
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hält das elektronische Entgeltnachweisverfahren Elena für verfassungsrechtlich sehr bedenklich. "Es wäre überaus klug, wenn die Politik hier einmal selbst die Notbremse ziehen würde und sich nicht erst vom Bundesverfassungsgericht sagen lässt, wie es besser geht", kommentiert Lepper die heute bekannt gewordene Initiative des Bundeswirtschaftsministers Brüderle, der die Massenspeicherung von Arbeitnehmerdaten im Verfahren Elena vorerst aussetzen will.
Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber Daten ihrer Beschäftigten monatlich in eine zentrale Datenbank einmelden. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Gehaltshöhe, Steuerklasse, Fehltage mit Begründung für das Fehlen, Abmahnungen und Kündigungen. Die Daten werden vorsorglich erfasst und sollen ab 2012 den Sozialbehörden für die Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen zur Verfügung stehen. "Diese Massendatenspeicherung über Jahre hinweg und völlig losgelöst davon, ob eine Person überhaupt Kontakt zu einer Sozialbehörde aufnehmen muss, halte ich für unverhältnismäßig", sagt Lepper. Das rechtstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit sei bei staatlichen Datenerhebungen stets von zentraler Bedeutung. Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr einschätzen können, welche Daten der Staat bei welcher Gelegenheit über sie erhebt oder verarbeitet, würden staatliche Maßnahmen unberechenbar und die Betroffenen in ihren Freiheiten eingeschränkt. "Das Projekt Elena fährt in eine verfassungsrechtliche Sackgasse, je eher es gestoppt wird, um so weniger werden wir verlieren - an Geld und an Freiheit" - ist die Meinung von Ulrich Lepper.
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