Neuigkeiten

12.05.2010

Drahtlos ins Internet - Haftung bei nicht ausreichend geschütztem WLAN

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Betreiber eines offenen bzw. nicht ausreichend geschützten WLANs eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung bezahlen müssen. Weitere Infos gibt es hier:

Spiegel online: Was das W-Lan-Urteil für Sie bedeutet

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