12.05.2010
Drahtlos ins Internet - Haftung bei nicht ausreichend geschütztem WLAN
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Betreiber eines offenen bzw. nicht ausreichend geschützten WLANs eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung bezahlen müssen. Weitere Infos gibt es hier:
Spiegel online: Was das W-Lan-Urteil für Sie bedeutet |