12.04.2010
kostenlose Auskunft bei Auskunfteien
Nach einer Änderung im Bundesdatenschutzgesetz besteht für deutsche Bevölkerung seit dem 01. April das Recht, einmal jährlich kostenlos von den verschiedenen Auskunfteien (z.B. SCHUFA) eine Selbstauskunft zu bekommen. Diese Auskunfteien bewerten die Daten von Personen nach ihrer Kreditwürdigkeit durch ein Punktesystem (auch Scoring genannt). Die Berechnung bleibt zwar auch in Zukunft ein Geheimnis, die Bürger können aber erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind, woher die Daten kommen und an wen sie weitergegeben werden. Werden hierbei Fehler festgestellt, müssen diese von der Auskunftei schnellstmöglichst korrigiert werden.
In Deutschland gibt es mittlerweile einige Unternehmen, welche sich auf das Sammeln und bewerten von Daten spezialisiert haben. Es ist daher nicht einfach, sämtliche dieser Firmen zu finden und die nötigen Anträge zu stellen.
Unterstützung hierzu gibt es durch den Verein "Piratendienste e.V." (sozusagen ein Ableger der Piratenpartei). Auf deren Internetseiten kann jeder Bürger durch Angabe seiner Daten ein Formular ausfüllen und sich so die Anschreiben für die verschiedenen Auskunfteien kostenlos erstellen lassen. Laut dem Verein werden die Daten hierbei nicht gespeichert.
Die Formulare müssen nur noch ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie des Personalausweies an die dementsprechenden Unternehmen versendent werden.
Wichtig: Nach der Änderung im Bundesdatenschutzgesetz ist eine einmalige Auskunft pro Jahr kostenlos! Mittlerweile gibt es aber schon mehr oder weniger dubiose Anbieter, welche gegen Geld diese Beauskunftung übernehmen. Wer also Informationen über die über ihn gespeicherten Daten bei den Auskunfteien einholen möchte, der macht es am besten selbst.
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