28.01.2010
Pressemitteilung des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, hat sich in einem Schreiben an den Chief Enterprise Officer (CEO) von SWIFT, Lázaro Campos, gewandt mit der Aufforderung, Herausgabebegehren von Daten an die USA nicht zu folgen. Über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT), deren Hauptsitz in La Hulpe in Belgien liegt, wird weltweit der internationale Zahlungsverkehr von Banken abgewickelt. US-Behörden hatten nach dem 11.09.2001 damit begonnen, verdachtsunabhängig Daten dieses Zahlungsverkehrs auszuwerten, um Erkenntnisse über die Finanzierung des Terrorismus zu erlangen. Hier machten sie sich den Umstand zunutze, dass sich ein Datenzentrum von SWIFT, in dem sämtliche Transaktionsdaten gespiegelt wurden, in den USA befand. Nachdem dies bekannt und öffentlich stark kritisiert wurde, verlegte SWIFT dieses Datenzentrum zum Jahreswechsel 2009/2010 in die Schweiz, so dass den US-Behörden kein direkter Datenzugriff mehr möglich ist.
Daraufhin vereinbarte der Rat der Europäischen Union (EU) am 30.11.2009 mit den USA, den US-Behörden auf Anfrage die Daten für dessen "Terrorist Finance Tracking Programme" (TFTP) weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Dieses Abkommen wurde trotz der Kritik u.a. aus dem Europaparlament, aus der deutschen Bundesregierung sowie der Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 30.11.2009 geschlossen. Gemäß einer ausführlichen Stellungnahme des ULD zu dem Abkommen unterschreitet dieses Abkommen selbst niedrigste Datenschutzstandards und verstößt in eklatanter Weise gegen das Grundrecht auf Datenschutz, so wie es in der deutschen Verfassung sowie seit dem 01.12.2009 in der Europäischen Grundrechtecharta garantiert wird.
In dem Schreiben an den CEO von SWIFT weist Weichert darauf hin, dass das Abkommen zwar völkerrechtlich zustande gekommen sein mag, aber keine wirksame Rechtsgrundlage schafft, um in die Grundrechte von SWIFT, der Banken und vor allem der Bankkundinnen und Bankkunden einzugreifen.
Daher sei SWIFT weder verpflichtet noch berechtigt, auf Ersuchen der belgischen zentralen Behörde Transaktionsdaten, die auch von schleswig-holsteinischen Banken stammen können, weiterzugeben.
Inzwischen hat auch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) festgestellt, dass die Datenübermittlung in die USA keinen effektiven Beitrag zur Terrorismusbekämpfung darstellt.
Weichert: "Es ist erschreckend, welches Grundrechtsbewusstsein vom EU-Rat an den Tag gelegt wird und wie das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente bisher ausgebremst wurden. Das noch keine zwei Monate geltende `Grundrecht auf Datenschutz´, das wir heute europaweit feiern, wird zum Papiertiger degradiert. Diese Erfahrung lässt das Schlimmste befürchten in Bezug auf das Stockholmer Programm, wonach weitere Datenerhebungen und -auswertungen für Sicherheitszwecke vorgesehen sind. Soeben wurde bekannt, dass das US-amerikanische FBI sich unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung Daten beschaffte, um diese für andere Zwecke zu missbrauchen. Von Anfang an befürchtete die Wirtschaft in Europa, dass mit der Auswertung der Transaktionsdaten auch Wirtschaftsspionage für die USA betrieben wird. Es ist nun zu hoffen, dass die Verantwortlichen von SWIFT das nötige Rückgrat haben, um die Datenherausgabe zu verweigern, und dass das Europäische Parlament dem bösen Treiben ein Ende bereitet. Die Verweigerung der Daten gegenüber den USA ist rechtlich geboten."
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